Fördermittelakquise
Unsere Vorgehensweise
In diesem ersten Schritt werden Informationen zu Projekten gesammelt, um eine EU-Fördermöglichkeit zu prüfen. Diese erste Phase der Analyse umfasst:
- Förderrelevante Informationen über geplante Projekte sammeln und bewerten
- Analyse der vorgeschlagenen Projekte, die für eine EU Förderung in Frage kommen
- Vorbereitung der ausgewählten Projektentwürfe, Entwurf als Grundlage für den Entscheidungsprozess des zuständigen Ministeriums
Der zweite Schritt besteht darin, ein oder mehrere potenziell förderfähige Projekte auszuwählen und die Zusammenstellung der entsprechenden Förderantragsunterlagen vorzubereiten. Konkret umfasst diese zweite Phase:
- Lobbyarbeit und erste Kontakte mit Experten der zuständigen Stellen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene
- Prüfung der Entwürfe, Aktualisierung der verfügbaren Daten und Informationen für eine vollständige und detaillierte Zusammenstellung der Antragsunterlagen
- Abschätzung der Chancen auf eine europäische Finanzierung
- Valorisierung ausgewählter Projekte im Hinblick auf eine europäische Finanzierung: Vorschläge und Empfehlungen
- Auswahl eines oder mehrerer potenziell förderfähiger Projekte: Vorschläge und Empfehlungen
- Vorbereitung der Präsentationsdatei der ausgewählten Projekte zur Einreichung beim betreffenden Ministerium
Der dritte Schritt besteht aus der Erstellung der Antragsunterlagen, die konkret die folgenden Dienstleistungen umfasst:
- Beschreibung der technischen, finanziellen und organisatorischen Aspekte der ausgewählten Projekte gemäß der EU-Spezifikationen
- Lobbying (informelle Kontakte zu zuständigen Behörden auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene)
- Überarbeitung der Antragsunterlagen entsprechend den Vorgaben der zuständigen Behörden
- Einreichung der Antragsunterlagen gemäß den von der Europäischen Kommission gesetzten Fristen
- Übermittlung der vollständigen Dokumente (Originalfassung gemäß Spezifikation) an die zuständige Behörde in Brüssel
Im Falle einer EU-Förderung besteht der vierte Schritt in der Überwachung der Durchführung des ausgewählten Förderprojektes, die konkret die folgenden Dienstleistungen umfassen:
- Berichterstattung an die europäischen Behörden, insbesondere Jahresbericht: ASR (Annual Status Reports) und Strategic Action Plan (SAP)
- Gegebenenfalls Aktualisierung der Berichte nach Absprache mit den zuständigen europäischen Stellen
- Lobbying (ständiger und informeller Austausch mit den betroffenen europäischen Behörden)
- Kommunikation der ausgewählten Projekte gemäß den Spezifikationen: Pressemitteilungen, Internetauftritt, soziale Medien
Der fünfte Schritt besteht darin, die EU-geförderten Projekte abzuschließen. Die Dienstleistung umfasst die folgenden Punkte:
- Zusammenstellung und Prüfung des Abschlussberichtes
- Übermittlung des Abschlussberichts an die betroffenen europäischen Stellen
- Lobbying (ständiger und informeller Austausch mit den betroffenen europäischen Behörden)
- Kommunikation der ausgewählten Projekte gemäß den Spezifikationen: Pressemitteilungen, Internetauftritt, soziale Medien
- Unterstützung bei Projektaudits der EU
Leistungsspektrum Fördermittelakquise