LEISTUNGSSPEKTRUM FUNDING & CONSULTING

Unsere Vorgehensweise

Methodologie Deutsch

 

Schritt 1: Fördermöglichkeiten identifizieren

In diesem ersten Schritt werden Informationen zu Projekten gesammelt, um eine EU-Fördermöglichkeit zu prüfen. Diese erste Phase der Analyse umfasst:

  • Förderrelevante Informationen über geplante Projekte sammeln und bewerten
  • Analyse der vorgeschlagenen Projekte, die für eine EU Förderung in Frage kommen
  • Vorbereitung der ausgewählten Projektentwürfe, Entwurf als Grundlage für den Entscheidungsprozess des zuständigen Ministeriums
Schritt 2: Auswahl eines oder mehrerer Projekte, die möglicherweise für eine EU-Finanzierung in Frage kommen

Der zweite Schritt besteht darin, ein oder mehrere potenziell förderfähige Projekte auszuwählen und die Zusammenstellung der entsprechenden Förderantragsunterlagen vorzubereiten. Konkret umfasst diese zweite Phase:

  • Lobbyarbeit und erste Kontakte mit Experten der zuständigen Stellen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene
  • Prüfung der Entwürfe, Aktualisierung der verfügbaren Daten und Informationen für eine vollständige und detaillierte Zusammenstellung der Antragsunterlagen
  • Abschätzung der Chancen auf eine europäische Finanzierung
  • Valorisierung ausgewählter Projekte im Hinblick auf eine europäische Finanzierung: Vorschläge und Empfehlungen
  • Auswahl eines oder mehrerer potenziell förderfähiger Projekte: Vorschläge und Empfehlungen
  • Vorbereitung der Präsentationsdatei der ausgewählten Projekte zur Einreichung beim betreffenden Ministerium
Schritt 3: Antragserstellung des ausgewählten Projekts (der ausgewählten Projekte)

Der dritte Schritt besteht aus der Erstellung der Antragsunterlagen, die konkret die folgenden Dienstleistungen umfasst:

  • Beschreibung der technischen, finanziellen und organisatorischen Aspekte der ausgewählten Projekte gemäß der EU-Spezifikationen
  • Lobbying (informelle Kontakte zu zuständigen Behörden auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene)
  • Überarbeitung der Antragsunterlagen entsprechend den Vorgaben der zuständigen Behörden
  • Einreichung der Antragsunterlagen gemäß den von der Europäischen Kommission gesetzten Fristen
  • Übermittlung der vollständigen Dokumente (Originalfassung gemäß Spezifikation) an die zuständige Behörde in Brüssel
Schritt 4: Unterstützung bei dem Berichtswesen geförderter Projekte

Im Falle einer EU-Förderung besteht der vierte Schritt in der Überwachung der Durchführung des ausgewählten Förderprojektes, die konkret die folgenden Dienstleistungen umfassen:

  • Berichterstattung an die europäischen Behörden, insbesondere Jahresbericht: ASR (Annual Status Reports) und Strategic Action Plan (SAP)
  • Gegebenenfalls Aktualisierung der Berichte nach Absprache mit den zuständigen europäischen Stellen
  • Lobbying (ständiger und informeller Austausch mit den betroffenen europäischen Behörden)
  • Kommunikation der ausgewählten Projekte gemäß den Spezifikationen: Pressemitteilungen, Internetauftritt, soziale Medien
Schritt 5: Erstellung der Abschlussberichte

Der fünfte Schritt besteht darin, die EU-geförderten Projekte abzuschließen. Die Dienstleistung umfasst die folgenden Punkte:

  • Zusammenstellung und Prüfung des Abschlussberichtes
  • Übermittlung des Abschlussberichts an die betroffenen europäischen Stellen
  • Lobbying (ständiger und informeller Austausch mit den betroffenen europäischen Behörden)
  • Kommunikation der ausgewählten Projekte gemäß den Spezifikationen: Pressemitteilungen, Internetauftritt, soziale Medien
  • Unterstützung bei Projektaudits der EU

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